(1) NOSE ist tätig als Kontaktplattform und Vermittler zwischen Seniorexperten als
Berater und Beratung suchenden Firmen entweder im Auftrag solcher Firmen oder
im Auftrag von Seniroexperten.
NOSE beabsichtigt mit dieser Vereinbarung eine Vermittlung zwischen dem
Seniorexperten als Berater und einer zu beratenden Firma herzustellen.
(2) Die allgemeinen Bedingungen sollen durch diesen Rahmenvertrag festgelegt
werden.
(1) Der Seniorexperte ist nicht kostenpflichtig für die Vermittlung der
Beratertätigkeit durch NOSE.
(2) NOSE ist ebenso gegenüber dem Seniorexperten nicht provisionsverpflichtet.
(3) NOSE erhält eine Provision für die Vermittlung von der zu
beratenden Firma.
(4) Der Seniorexperte verpflichtet sich uns über alle Verträge
zu unterrichten, die aus unserer Vermittlungstätigkeit resultieren.
Er wird uns diese Verträge in Kopie zur Verfügung stellen. Unter
anderem berechnet NOSE daraus die zu zahlende Provision durch die Beratung
suchende Firma.
(5) Der Seniorexperte verpflichtet sich alle Daten, die er an NOSE zu seiner
Person und seiner Berufserfahrung gibt, nach bestem Wissen und Gewissen der
Wahrheit anzugeben.
(6) Für die Inhalte zum Vertrag zwischen dem Seniorexperten und der
zu beratenden Firma ist NOSE nicht verantwortlich, da diese zwischen dem
Seniorexperten und der zu beratenden Firma geregelt und formuliert werden.
Die Inhalte dieser Verträge dürfen allerdings nicht im Widerspruch
zu diesem Vertrag und der Rahmenvereinbarung zw. NOSE und der zu beratenden
Firma stehen.
(7) Der Seniorexperte verpflichtet sich zur Geheimhaltung aller Firmeninformationen,
die im Zusammenhang mit der Vermittlung als Berater stehen.
(8) Die persönlichen Daten zur Identität des Seniorexperten (Name
und Anschrift) werde durch NOSE nicht weitergegeben. Die persönlichen
Daten der Seniorexperten werden erst dann an zu beratende Firmen weitergegeben,
wenn die Zustimmung des Seniorexperten vorliegt.
Dieser Vertrag tritt in Kraft mit der Zustimmung durch den Seniorexperten per
Internet im Seniorexpertenprofil und der Unterzeichnung durch die Vertragsparteien.
Der Vertrag kann im laufenden Monat mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen
gekündigt werden mit Wirkung zum nächsten 1. des folgenden Monats.
Der Vertrag zwischen dem Seniorexperten und der zu beratenden Firma wird durch
die beiden genannten Vertragsparteien geschlossen.
Da NOSE für den Vertrag zw. dem Seniorexperten und der zu beratenden
Firma keine Vertragspartei darstellt, haftet NOSE nicht für die Inhalte
und Einhaltung dieser Verträge.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für den Seniorexperten und NOSE ist
der Sitz von NOSE in Rüsselsheim.
Für alle Rechtsbeziehungen zw. dem Seniorexperten und NOSE ist geltendes
deutsches Recht maßgeblich.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar
sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
nicht
berührt.
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Ort, Datum Unterschrift
des Seniorexperten
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Ort, Datum Unterschrift
NOSE